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Impressum

Geschäftsführend und inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV für diesen Webauftritt:

Sven Bleckmann, Mühltalstraße 101/2, 69121 Heidelberg

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Verantwortliche Ansprechperson: Sven Bleckmann 

Elektronische Postadresse: svenbleckmann@sketchpunk.de
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Journalistisch-redaktionelle Verantwortung: Sven Bleckmann


Datenschutzhinweis

Ihre personenbezogenen Daten werden bei mir vertraulich behandelt. Ihre persönlichen Daten, die Sie mir im Rahmen einer Kontaktaufnahme zur Verfügung stellen, werden bei mir gespeichert und im Rahmen der Kontaktaufnahme verarbeitet. Hier handelt es sich in der Regel um Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Telefaxnummer.

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Veränderungen meines Geschäftes sowie Gesetzesänderungen können meine Datenschutzbedingungen beeinflussen. Diese werde ich entsprechend aktualisieren und an dieser Stelle veröffentlichen.

Haftungsausschluss

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 (Az. 312 O 85/98 - "Haftung für Links") hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite zu verantworten hat, wenn man von den Inhalten Kenntnis hat und es technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechts-widriger Inhalte zu verhindern. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich erkläre daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Ich selbst habe keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten / verknüpften Seiten. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/ verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht ich als diejeniger, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweisen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

(gemäß den Richtlinien des Illustratoren Organisation e.V.)
Geltungsbereich: Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen “SketchPunk by Bleckmann” und der/dem Auftraggeber:In ausschließlich. Abweichende Individualvereinbarungen, Vertrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 

Urheberschutz und Nutzungsrecht 

Die von “SketchPunk by Bleckmann” zu erbringenden Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es vielmehr einer gesonderten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und deren angemessener Vergütung. Aufträge Von “SketchPunk by Bleckmann” übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. “SketchPunk by Bleckmann” ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und dem Auftraggeber einräumen. 

Vergütung 

Alle Tätigkeiten, die für die/den Auftraggeber:In erbracht werden, einschließlich Präsentationen, Entwürfe und Werkzeichnungen, sind vergütungspflichtig,soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Vergütung setzt sich zusammen aus: a) der Entwurfsvergütung b) der Werkzeichnungsvergütung c) der Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Werkzeichnung. Bei Stornierung des Auftrages werden die bis dahin angefallenen Arbeitsaufwendungen nach Zeit berechnet. Stornierungen von Live-Einsätzen werden bis 14 Tage vor der Veranstaltung mit 50%, ab 14 Tage vor der Veranstaltung mit 100% des vereinbarten Honorars und den bis dahin angefallenen Reisekosten berechnet. Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Die Nutzungsrechtevergütung berechnet sich aus der Entwurfsvergütung + Werksvergütung x Nutzungsrechtefaktor. Der Nutzungsrechtefaktor resultiert aus der räumlichen, zeitlichen und medialen Verwertung der Illustration. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind. Die Künstlersozialversicherungsabgabe ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht in der Vergütung enthalten. 

Zahlungsbedingungen 

Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Im Übrigen gilt § 649 BGB. Die/der Auftraggeber:In gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen der/dem Auftraggeber:In nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von “ SketchPunk by Bleckmann” anerkannt sind. 

Nutzungsrechte, Eigentum 

An den Arbeiten oder Leistungen von “SketchPunk by Bleckmann“ werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, soweit nicht anders vereinbart. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die er erstellt oder erstellen lässt, wird nicht eingeräumt. Alle der/dem Auftraggeber:In im Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder dreidimensionalen Werkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle, Dummies, Muster) bleiben im Eigentum von “SketchPunk by Bleckmann”. Der/dem Auftraggeber:In wird ein Recht zum Besitz nur solange eingeräumt, als er zum vertragsgemäßen Gebrauch der Leistung von “SketchPunk by Bleckmann” auf den Besitz der Werkstücke zwingend angewiesen ist. In jedem Fall endet das Recht zum Besitz spätestens mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen “SketchPunk by Bleckmann” und ihr/ihm. Die Werkstücke sind nach Ende des Rechts zum Besitz unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr der/des Auftraggeberin/des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat die/der Auftraggeber:In Schadensersatz in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu leisten, ohne durch eine solche Zahlung Eigentumsrechte zu erwerben. Die der/dem Auftraggeber:In überlassenen Entwürfe dienen der Absprache mit der/dem Auftraggeber:In. Weitergehende Nutzungsrechte daran werden dem Auftraggeber nicht eingeräumt. Eine etwaige weitergehende vertragliche Nutzungsrechtseinräumung bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, ausschließlich auf die abgenommene Werkzeichnung. Die Leistungen und Werke von “SketchPunk by Bleckmann” dürfen nur in dem Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus dem Zweck des Auftrags ergibt. Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen erhält die/der Auftraggeber:In nur einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und zwar nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfang der Nutzungsrechtseinräumung mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung zumindest nicht über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus. Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinaus gehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechtseinräumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung entsprechenden Vergütung zulässig. Die Nutzungsrechteeinräumung erfolgt erst mit dem Begleichen des vollen Rechnungsbetrages. Dieser Zeitpunkt gilt auch als Beginn von zeitlich begrenzter Nutzung. Bis zum Erhalt der vollen Rechnungssumme gilt die Einräumung nur vorbehaltlich für 30 Tage ab Lieferung. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von “SketchPunk by Bleckmann”. Über den Umfang der Nutzung steht “ SketchPunk by Bleckmann” ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder Vorgaben des Auftraggebers sowie sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen von “ SketchPunk by Bleckmann”, insbesondere Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung von “ SketchPunk by Bleckmann” auf den Auftraggeber über. “ SketchPunk by Bleckmann” hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung der Werke muss der Name von “SketchPunk by Bleckmann” mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Die/der Auftraggeber:In ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale oder digitale Dateien noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall gesondert zu vergüten. Zur Aufbewahrung ist “ SketchPunk by Bleckmann” danach nicht verpflichtet. “SketchPunk by Bleckmann” ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an die/den Auftraggeber:In herauszugeben. Wünscht die/der Auftraggeber:In die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungsrechte ist “ SketchPunk by Bleckmann” berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt. Alle von “ SketchPunk by Bleckmann” erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt von “ SketchPunk by Bleckmann” zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, soweit diese nicht vereinbarte Geheimhaltungsvereinbarungen verletzen, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungsrechte ist “ SketchPunk by Bleckmann” berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt. 

Eigenwerbung 

Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt von “ SketchPunk by Bleckmann” zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, soweit diese nicht vereinbarte Geheimhaltungsvereinbarungen verletzt. 

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten 

Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber während der Entwurfsphase je Entwurf zwei (2) Optimierungsschritte nach seinen Angaben eingeräumt, ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird (ausgenommen sind das Tauschen der Bildelemente). Jede weitere Änderung und/oder neue Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die Änderung und/oder neue Schaffung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B. Kuriere) oder technische Kosten (z.B. für Reproduktionen, Datenträger) werden je nach Aufwand gesondert berechnet. “SketchPunk by Bleckmann” wird den Aufwand nach einem von ihm nach billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw. Tagessatz berechnen, der sich an den Vergütungsempfehlungen des I.O. (Illustratoren Organisation e.V.) orientiert. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind. Wird der Vertrag aus Gründen, die “ SketchPunk by Bleckmann” nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, sind – neben der nach Ziffer 4 und 5 zu zahlenden Teilvergütung – die angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind. Mitwirkung der/des Auftraggeberin/Auftraggebers Die/der Auftraggeber:In ist verpflichtet, “SketchPunk by Bleckmann” rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen, sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen. Die/der Auftraggeber:In stellt sicher, dass “ SketchPunk by Bleckmann” die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Die/der Auftraggeber:In ist weiter verpflichtet, “ SketchPunk by Bleckmann” auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen die/der Auftraggeber:In erkennen kann, dass sie “ SketchPunk by Bleckmann” möglicherweise unbekannt sind. Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an die/den Auftraggeber:In erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr der Auftraggeberin/des Auftraggebers. Gerät die/der Auftraggeber:In durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann “Sketchpunk by Bleckmann” eine angemessene Entschädigung verlangen. Soweit “SketchPunk by Bleckmann” zusammen mit der/dem Auftraggeber:In gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und die/der Auftraggeber:In zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist sie/er verpflichtet, alle von ihr/ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen. Lieferung, 

Lieferzeit 

Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt, vom Auftraggeber:In zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen der/des Auftraggeberin/Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Auftraggeber:In akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Lieferverpflichtungen von “SketchPunk by Bleckmann” sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung erbracht sind. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von “SketchPunk by Bleckmann” nicht zu vertretende oder nicht verursachte Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich “SketchPunk by Bleckmann” beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden der/dem Auftraggeber:In angezeigt. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die die/der Auftraggeber:In zu vertreten hat, so kann “SketchPunk by Bleckmann” Schadensersatz verlangen, den “SketchPunk by Bleckmann” durch angemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend den hier vereinbarten Vergütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen darf. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Übergabe am Sitz von “SketchPunk by Bleckmann”. Soweit die/der Auftraggeber:In die Lieferung an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr und Rechnung. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder, falls ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme der Leistung durch die/den Auftraggeber:In oder seine Erfüllungsgehilfen an die/den Auftraggeber:In über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder “SketchPunk by Bleckmann” zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten oder Anfuhr) übernommen hat. 

Mängelgewährleistung, Haftung 

Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt “SketchPunk by Bleckmann” Gestaltungsfreiheit. Trifft das Werk nicht den Geschmack der/des Auftraggeberin/Auftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen der/des Auftraggeberin/Auftraggebers, so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen. Die Gewährleistungsrechte der/des Auftraggeberin/Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von “SketchPunk by Bleckmann” gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Soweit ein von “SketchPunk by Bleckmann” zu vertretener Mangel vorliegt, ist er zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist die/der Auftraggeber:In nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Auf Schadensersatz haftet “ SketchPunk by Bleckmann” – egal aus welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter:Innen oder Erfüllungsgehilf:Innen. Soweit er den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der/des Auftraggeberin/Auftraggebers, sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten von “SketchPunk by Bleckmann”. Soweit “SketchPunk by Bleckmann” Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotograf:Innen, Service-Provider) lediglich an die/den Auftragnehmer:In durchreicht, beschränkt sich seine Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern “SketchPunk by Bleckmann” nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Die/der Auftraggeber:In übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der von „SketchPunk by Bleckmann” erbrachten Leistungen. Verletzen die Leistungen von “SketchPunk by Bleckmann” die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen der/des Auftraggeberin/Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein die/der Auftraggeber:In. Er hat “SketchPunk by Bleckmann” sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu ersetzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. “SketchPunk by Bleckmann” wird jedoch die/den Auftraggeber:In auf mit seinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis erlangt. Regelungen für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die “ SketchPunk by Bleckmann” vom Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet die/der Auftraggeber:In dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen. Soweit die Schadensersatzhaftung von “SketchPunk by Bleckmann” nach dem Voran gegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer:Innen, freien Mitarbeiter:Innen, Vertreter:Innen und Erfüllungsgehilfen. Belegmuster Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber “SketchPunk by Bleckmann” mindestens zwei einwandfreie Belegmuster unentgeltlich.“SketchPunk by Bleckmann” ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Intern verwendete und der Geheimhaltung unterliegende Produkte sind davon ausgeschlossen. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz von “SketchPunk by Bleckmann”. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Schlussbestimmungen 

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für Änderungen des Schriftformerfordernisses. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.
SketchPunk by Bleckmann, Mühltalstraße 101/2, 69121 Heidelberg, 

Sven Bleckmann, Telefon: +49 (0)17664702911, E-Mail: svenbleckmann@sketchpunk.de


 
 
 
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